Informationen zum Kirchenrat
Das Recht und die Pflicht des Kirchenrates ist es, dem Pfarrer bei der Verwaltung des pfarrlichen Vermögens beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dabei soll der Rat in seinem Aufgabengebiet das Wohl der Pfarrgemeinde fördern und zur Verwirklichung des Auftrages der Kirche nach Kräften beitragen.
(Auszug aus der Ordnung für den Kirchenrat)
Seit 2014 gehören diesem folgende Mitglieder an:
Reinhard Kewitsch |
Alfons Spannenkrebs |
Franz Wagner | Jürgen Tiefholz |
Norbert Schälzky | Monika Prantl |